Karriere

8 Möglichkeiten zur Weiterbildung für Tischler und Schreiner

Die wichtigsten Infos zusammengefasst. Karriere kurz und knapp erklärt
TischlerX Redaktion
7 Minuten

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1. Meister/in im Tischler- und Schreinerhandwerk

Die Meisterausbildung für Tischler und Schreiner ist in Deutschland eine berufliche Fortbildung, die zur Erlangung der Meisterberechtigung führt. Um an der Meisterprüfung teilnehmen zu können, müssen die Kandidaten zunächst bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel eine abgeschlossene Berufsausbildung im Tischler- oder Schreinerhandwerk und eine bestimmte Berufspraxis.

Die Meisterausbildung selbst umfasst in der Regel einen Vorbereitungslehrgang, in dem die Kandidaten auf die Meisterprüfung vorbereitet werden. Dieser Lehrgang umfasst in der Regel Theorie- und Praxisunterricht, der auf die Meisterprüfung abgestimmt ist. Die Kandidaten haben während des Lehrgangs auch die Möglichkeit, sich auf die praktischen und schriftlichen Prüfungen vorzubereiten.

Die Meisterprüfung selbst besteht aus einem praktischen Teil, in dem die Kandidaten ihre Fähigkeiten im Tischler- oder Schreinerhandwerk unter Beweis stellen müssen, und einem schriftlichen Teil, in dem die Kandidaten ihr Wissen im Bereich der Betriebswirtschaft, Rechts- und Sozialkunde sowie Fachtheorie unter Beweis stellen müssen. Die Prüfungen werden von Prüfungsausschüssen durchgeführt, die von den zuständigen Kammern oder Verbänden benannt werden.

Nach erfolgreichem Abschluss der Meisterprüfung erhalten die Kandidaten die Meisterberechtigung und sind berechtigt, einen Meisterbetrieb zu führen oder als Meister in einem Betrieb tätig zu sein. Die Meisterausbildung ist in Deutschland jedoch keine Voraussetzung für die Führung eines Handwerksbetriebs, sondern dient vor allem der fachlichen Weiterbildung und Qualifikation.

Was ist die Meisterprüfungsverordnung?

Die Meisterprüfungsverordnung ist eine Rechtsverordnung, die die Regeln und Voraussetzungen für die Meisterprüfung im Tischler- und Schreinerhandwerk festlegt. Sie legt unter anderem die Voraussetzungen fest, die Kandidaten erfüllen müssen, um an der Meisterprüfung teilnehmen zu können, und beschreibt die Inhalte und den Ablauf der Meisterprüfung.

Die Meisterprüfungsverordnung dient somit als rechtliche Grundlage für die Meisterausbildung im Tischler- und Schreinerhandwerk und stellt sicher, dass die Meisterprüfung in Deutschland einheitlich durchgeführt wird und die Meisterberechtigung eine anerkannte und qualifizierte Fortbildung darstellt. Die Meisterprüfungsverordnung wird von den zuständigen Kammern oder Verbänden umgesetzt und kann von ihnen auch geändert werden, solange dies innerhalb des gesetzlichen Rahmens erfolgt.

Was kostet die Meisterausbildung?

Die Kosten für die Meisterausbildung im Tischler- und Schreinerhandwerk sind von verschiedenen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel der Dauer und der Art des Vorbereitungslehrgangs, den Gebühren für die Meisterprüfung und eventuellen Unterkunftskosten, wenn der Lehrgang in einem anderen Ort stattfindet. In der Regel belaufen sich die Kosten für die Meisterausbildung auf mehrere Tausend Euro.

Die Meisterausbildung kann jedoch von verschiedenen Stellen gefördert werden. Zum Beispiel bieten viele Kammern und Verbände Förderungen für Meisterausbildungen an, zum Beispiel in Form von Zuschüssen oder Vergünstigungen bei den Gebühren. Auch die Agentur für Arbeit kann die Meisterausbildung unter bestimmten Voraussetzungen fördern, zum Beispiel wenn der Kandidat beschäftigungslos ist oder eine Umschulung anstrebt. Es lohnt sich daher, sich über Fördermöglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls einen Antrag zu stellen.

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2. Holztechniker/in

Die Ausbildung zum staatlich geprüften Holztechniker hat eine lange Tradition im Tischler- und Schreinerhandwerk und bietet interessierten Fachkräften die Möglichkeit, sich zu mittleren Führungskräften im Handwerk weiterzubilden. Holztechniker sind zwischen den Positionen des Facharbeiters und des Ingenieurs tätig und können in vielen verschiedenen Bereichen eingesetzt werden, wie zum Beispiel der Möbelherstellung, der Schiffs- oder Flugzeugbau, der Arbeitsvorbereitung, dem Vertrieb oder auch der Holzforschung und -entwicklung.

Die zweijährige schulische Ausbildung zum Holztechniker ist wirtschaftlich und technologisch ausgerichtet und beinhaltet auch Elemente der Gestaltung. Sie vermittelt umfassende Kenntnisse in der Holzverarbeitung und -verwendung und bereitet die Absolventen auf die vielfältigen Einsatzgebiete im Handwerk vor. Besonders gefragt sind Konstrukteure mit profunden Kenntnissen in CAD, die in der Lage sind, computerunterstützte Planungs- und Fertigungsverfahren anzuwenden. Die Informationstechnik spielt in der Ausbildung zum Holztechniker ebenfalls eine wichtige Rolle und wird daher ebenfalls vermittelt.
Um sich zum staatlich geprüften Holztechniker ausbilden zu lassen, muss man über eine abgeschlossene Ausbildung im Holzverarbeitungssektor verfügen und mindestens einjährige Berufserfahrung vorweisen. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können Holztechniker in vielen verschiedenen Bereichen tätig werden und haben gute Karrierechancen im Tischler- und Schreinerhandwerk. Sie können in Führungspositionen in Handwerksbetrieben oder auch in der Industrie tätig werden und haben die Möglichkeit, sich auf bestimmte Bereiche der Holzverarbeitung zu spezialisieren.

Es besteht auch die Möglichkeit, ein Studium im Bereich Holztechnik oder einem verwandten Fach zu absolvieren und somit den Abschluss als Bachelor oder Master of Science zu erlangen. Mit einem akademischen Abschluss haben Holztechniker zusätzliche Karrieremöglichkeiten und können in der Industrie oder in der Wissenschaft tätig werden.

Insgesamt bietet die Ausbildung zum staatlich geprüften Holztechniker interessierten Fachkräften im Tischler- und Schreinerhandwerk eine gute Möglichkeit, sich fachlich und persönlich weiterzubilden.

Wei unterscheidet sich der Holztechniker vom Tischlermeister?

Der Holztechniker ist ein anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk, der eine dreijährige Ausbildung umfasst. Der Holztechniker ist in der Lage, Holz- und Kunststoffprodukte von der Planung bis zur Fertigung zu bearbeiten und zu montieren. Er kann auch in der Holzforschung und -entwicklung tätig sein und besitzt umfassende Kenntnisse in der Holzverarbeitung und -verwendung.

Der Tischlermeister hingegen ist ein Meister im Tischlerhandwerk und hat eine Meisterausbildung absolviert. Er ist in der Lage, einen Tischlerbetrieb zu führen oder als Meister in einem Tischlerbetrieb tätig zu sein. Der Tischlermeister besitzt umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten im Tischlerhandwerk und ist in der Lage, komplexe Aufgaben im Bereich der Möbelherstellung, -reparatur und -restaurierung zu bearbeiten.

Im Vergleich zum Holztechniker hat der Tischlermeister eine höhere Qualifikation und ist in der Lage, in einem breiteren Spektrum im Tischlerhandwerk tätig zu sein. Er kann also auch in der Planung und Projektierung tätig sein und besitzt in der Regel auch Kenntnisse in der Betriebswirtschaft, die für die Führung eines Tischlerbetriebs von Vorteil sind. Allerdings gibt es auch Holztechniker, die sich auf bestimmte Bereiche der Holzverarbeitung spezialisiert haben und entsprechende Fachkenntnisse besitzen.

3. Weiterbildung zum Gestalter/in im Handwerk

Die Weiterbildung zum "Gestalter im Handwerk", steht für alle Handwerker offen, die die formellen Eingangsvoraussetzungen erfüllen. Die Weiterbildung kann in Vollzeit oder berufsbegleitend absolviert werden und dauert zwischen einem und zwei Jahren. Sie umfasst rund 1.200 Stunden Unterricht und endet mit einer umfangreichen Projektarbeit.

Zum Lehrplan gehören Zeichen- und Darstellungstechniken, Grundlagen der Gestaltung, Farbgestaltung, Entwurf, Gestaltung, Projektentwicklung, Materialkunde, Werktechnik und Modellbau, Typografie und Layout, Fotografie und Dokumentation, Kunst- und Designgeschichte, Präsentation und Designmanagement. Die Weiterbildung vermittelt professionelles gestalterisches Handwerkszeug und erweitert die Designkompetenz, die beruflichen und persönlichen Horizonte und ermöglicht es, Ideen zeitgemäß und professionell umzusetzen. Sie kann auch dazu beitragen, das Image und den Wettbewerbsvorteil eines Unternehmens zu verbessern.

4. Restaurator/in im Tischler- und Schreinerhandwerk

Ein Restaurator oder eine Restauratorin im Tischler- und Schreinerhandwerk ist eine Person, die sich auf die Restaurierung und Instandhaltung von historischen Möbeln und Gegenständen aus Holz spezialisiert hat. Dies können beispielsweise Möbel aus verschiedenen Epochen, Kunstwerke aus Holz oder auch Gegenstände des täglichen Gebrauchs sein, wie Fenster, Türen, Treppen und Inneneinrichtungen aus Holz oder Holzwerkstoffen. Die Arbeit eines Restaurators im Tischler- und Schreinerhandwerk ist sehr anspruchsvoll und verantwortungsvoll, da sie sowohl handwerkliches Geschick als auch umfassende Kenntnisse in verschiedenen Bereichen erfordert. Dazu gehören nicht nur die Kenntnisse in der Materialkunde und den Techniken der Holzverarbeitung, sondern auch die Fähigkeit, die Geschichte und den historischen Kontext von Möbeln und Gegenständen zu verstehen, sowie die Anwendung von alten und modernen Restaurierungsmethoden.

Um als Restaurator im Tischler- und Schreinerhandwerk zu arbeiten, wird in der Regel eine Ausbildung im Tischler- oder Schreinerhandwerk benötigt. Es gibt auch spezielle Ausbildungsberufe für Restauratoren, die auf die Arbeit mit historischen Möbeln und Gegenständen aus Holz ausgerichtet sind. Der Rahmenlehrplan für die Ausbildung zum Restaurator im Tischler- und Schreinerhandwerk wurde 2003 komplett überarbeitet und umfasst die Vermittlung von Kenntnissen aus allen Bereichen des Gewerks. Nach der Ausbildung können Restauratoren in Museen, bei Antiquitätenhändlern oder in eigenen Werkstätten tätig werden. Es ist wichtig, dass Restauratoren in der Lage sind, die richtige Balance zwischen der Bewahrung der historischen Integrität von Gegenständen und der Anwendung modernster Techniken zu finden, um eine sichere und dauerhafte Restaurierung zu gewährleisten.

5. Betriebswirt/in des Handwerks

Die betriebswirtschaftlichen Anforderungen in klein- und mittelständischen Handwerksbetrieben steigen stetig. Um komplexe Betriebsabläufe in ihrer wirtschaftlichen Wechselwirkung zu überblicken und markt- und betriebsgerechte Entscheidungen treffen zu können, ist es für Handwerksmeister wichtig, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse im betriebswirtschaftlichen Bereich zu erweitern. Eine Möglichkeit dazu bietet die Weiterbildung zum Betriebswirt des Handwerks. Diese Fortbildung ist speziell für Personen aus dem Handwerk konzipiert, die bereits eine Ausbildung im Tischler- oder Schreinerhandwerk abgeschlossen haben und sich für die Leitung oder den Aufbau eines eigenen Handwerksbetriebs interessieren.

Die Weiterbildung zum Betriebswirt des Handwerks besteht aus einer schulischen und einer praktischen Ausbildung und dauert in der Regel zwei bis drei Jahre. In der schulischen Ausbildung werden betriebswirtschaftliche Kenntnisse vermittelt, wie zum Beispiel Marketing, Finanzierung, Personalmanagement und Recht. Die praktische Ausbildung findet in einem Handwerksbetrieb statt und gibt den Teilnehmern die Möglichkeit, die gelernten Theorien in der Praxis anzuwenden. Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung müssen die Teilnehmer eine Prüfung vor der Handwerkskammer ablegen, um ihre betriebswirtschaftlichen Kompetenzen nachzuweisen.

Der Betriebswirt des Handwerks vereint die Kompetenzen aus seiner handwerklichen Vorbildung, seiner Berufserfahrung und seiner betriebswirtschaftlichen Qualifikation zu einer Erfolg versprechenden und gefragten Kombination. Mit seinen vielseitigen Fähigkeiten ist er in der Lage, betriebliche Abläufe und Strukturen sowohl aus handwerklicher als auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht zu beurteilen und zu organisieren. Mit einer Weiterbildung zum Betriebswirt des Handwerks können Tischler und Schreiner daher nicht nur einen eigenen Betrieb leiten, sondern auch Leitungspositionen in kleinen oder mittelständischen Handwerksunternehmen oder -organisationen übernehmen.

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6. Geprüfte/r Fachbauleiter/in im Tischler- und Schreinerhandwerk

Ein geprüfter Fachbauleiter im Tischler- und Schreinerhandwerk ist eine qualifizierte Person, die für die Planung und Koordination von Bauprojekten im Bereich Tischler- und Schreinerarbeiten verantwortlich ist. Sie arbeitet eng mit Kunden, Bauleitung und anderen am Bau beteiligten Gewerken zusammen und ist für die Übernahme, Lieferung, Montage und Abnahme von Tischler- und Schreinerarbeiten verantwortlich. Der Fachbauleiter ist zudem für die Leitung von Mitarbeitern, die Qualitätssicherung, die Termin- und Kostenüberwachung sowie die Dokumentation und Reklamationsbearbeitung verantwortlich. Die Weiterbildung zum geprüften Fachbauleiter im Tischler- und Schreinerhandwerk wird von Fachverbänden und Handwerkskammern angeboten. Die Prüfung, die am Ende der Weiterbildung abgelegt werden muss, kann in einigen Fällen auf die Meisterprüfung angerechnet werden.

7. Geprüfte/r Kundenberater/in im Tischler- und Schreinerhandwerk

Als geprüfte Kundenberaterin im Tischler- und Schreinerhandwerk bist du der wichtigste Ansprechpartner für deine Kunden. Du akquirierst neue Aufträge und betreust den Kunden während des gesamten Projekts. Dazu gehört auch die Angebotserstellung und die Projektplanung. Du koordinierst die Termine und sorgst dafür, dass alles reibungslos verläuft. Auch das Qualitätsmanagement fällt in deinen Verantwortungsbereich.

Wenn du dich für eine Weiterbildung zur geprüften Kundenberaterin im Tischler- und Schreinerhandwerk entscheidest, kannst du dich bei einem Fachverband oder der Handwerkskammer umfassend auf die Prüfung vorbereiten. Erfolgreich abgelegt, kann diese Prüfung sogar auf einen Teil der Meisterprüfung angerechnet werden. Du findest weitere Informationen und Angebote zur Weiterbildung bei einem Fachverband oder der Handwerkskammer in deiner Nähe.